Das Testament, auch als letztwillige Verfügung bezeichnet, spielt im Erbrecht eine wichtige Rolle. Es hält Ihren letzten Willen fest und gilt als entscheidende Regelung für den Erbfall. Liegt kein gültiges Testament vor, wird nach gültigem Erbrecht gehandelt – und das sorgt nicht selten für Streitigkeiten unter den Verbliebenen. Mit einem detaillierten Testament, das wir gemeinsam erstellen, beugen Sie diesen Unstimmigkeiten in vielen Fällen vor.
Andersrum helfe ich Ihnen auch, wenn Sie als Erbe benannt sind und dabei Schwierigkeiten unterschiedlicher Art bestehen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kenne ich die gesetzlichen Regelungen der Erbfolge, sodass Sie das zustehende Erbe erhalten – oder eben nicht. Denn auch Schulden können vererbt werden. Ich berate Sie gerne über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft.
Das Erbrecht ist ein umfassendes Thema, das Fingerspitzengefühl und Erfahrung benötigt. Egal ob Testament oder Erbausschlagung: Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle erbrechtlichen Fragen. Gerne berate ich Sie über die unzähligen Möglichkeiten, die Ihnen im Erbfall zur Auswahl stehen und erkläre Ihnen auch, ob eine Ausschlagung des Erbes empfehlenswert ist.
Meine Mandanten genießen eine kompetente Beratung sowie flexible Termine, die auch kurzfristig möglich sind. Es gehört zu meinen obersten Zielen, alle Unklarheiten und Probleme schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen. Rufen Sie mich gerne an oder kontaktieren Sie mich per Nachricht. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!